Gesundheitliche Versorgungsplanung

In unserer Arbeit in den helfenden Berufen sind die Prinzipien der Medizinethik nach Beauchamp und Childress eine Richtschnur: Respekt vor der Autonomie des Patienten, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit.
Die Umsetzung des Patientenwillens in der assymmetrischen Konstellation - auf der einen Seite die hilfesuchende Person , auf der anderen Angehörige helfender Berufe - ist die Basis unseres professionellen Handelns. Aber wie gelingt uns das z.B. bei nicht (mehr) einwilligungsfähigen Personen?
Selbst wenn z.B. eine Vorsorgevollmacht vorliegt, sind die Bevollmächtigten oft überfordert, wenn Entscheidungen im Sinne des nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers getroffen werden müssen. Vielleicht waren Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod nie ein Gesprächsthema in der Familie. Möglicherweise gibt es eine Patientenverfügung, diese ist jedoch oft so allgemein gehalten, dass sie in der konkreten Situation wenig hilfreich ist und die tatsächlichen Wünsche gar nicht widerspiegelt.
Die Gesundheitliche Vorsorgeplanung (GVP) bietet einen strukturierten Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens zu einem Zeitpunkt, wo sich die Personen selbst zu ihren Wünsche und Vorstellungen für den Fall einer schweren Erkrankung oder der Unfähigkeit, selbst zu entscheiden, äußern können. Im Rahmen dieses Prozesses können Informationen zur Vorsorgevollmacht im Bereich Gesundheit und zur Patientenverfügung gegeben werden. Ausführliche persönliche Gespräche mit den Betroffenen und wenn gewünscht ihren rechtlichen Vertretern, ihren Angehörigen und ggf. auch dem Hausarzt und dem Pflegedienst sollen die persönlichen Entscheidungen darstellen. Durch diesen Prozess führen GVP-Gesprächsbegleiter, die eine spezielle Qualifikation dafür erworben haben und die Wünsche und Vorstellungen dann dokumentieren.

Frau Bauer aus unserem Team der Ambulanten Ethikberatung ist zertifizierte Beraterin zur gesundheitlichen Versorgungsplanung. Die GVP-Gespräche werden jedoch nur im Bereich der stationären Pflege und Eingliederungshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Deshalb kann diese Beratung z.B. in der ambulanten Pflege nur gegen ein Entgelt erfolgen. Kontaktieren Sie uns gern!